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shalako
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Verfasst: Samstag 30. Juli 2005, 07:01 |
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Registriert: Mittwoch 21. April 2004, 00:08 Beiträge: 29376
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Bieler Tagblatt, 31.7.2005
Fanshop beim Spiel geschlossen
«Das Wankdorf wird wohl das erste Stadion Europas ohne Fan-shop», sagt Christoph Unger. Das Gesetz verbietet ihm, während der Spiele YB-Fanartikel zu verkaufen.
Pascal Schwendener
Die YB-Fankurve im neuen Stade de Suisse wird alles, nur nicht gelb-schwarz - jedenfalls dann, wenn sich die Fans vor Spielbeginn mit Fahnen und Schals eindecken wollten. Zwar gibts im Fanshop an der Papiermühlestrasse 77 alles, was ein richtiger Young Boy so zum Leben braucht - Badetuch, Porzellanteller und Kugelschreiber mit mit Gelbstich und Gravur. Doch mit dem Verkauf der Accessoirs ist es so eine Sache. «Ich darf während der Spiele den Laden nicht aufmachen», seufzt Geschäftsführer Christoph Unger. Und: «Ich begreif das nicht.»
Nur von 8 bis 19 Uhr geöffnet
Dabei ist es ganz einfach, wie Marc Heeb von der Gewerbepolizei erklärt. Schuld sei das Handels- und Gewerbegesetz des Kantons Bern. «Unger wollte jeweils zwei Stunden vor bis zwei Stunden nach dem Match seine Türen öffnen. Doch das liegt ausserhalb der erlaubten Ladenöffnungszeiten.»
Er habe alle Schlupflöcher geprüft, versichert der Gewerbepolizist. Doch das Gesetz sei wassserdicht. Von acht Uhr morgens bis sieben Uhr abends könne der Fanshop aufmachen. Doch wenn die Fans am Abend kommen, dann sei Schluss, Sorry.
Eine Hoffnung bleibt jetzt noch
«Da kann ich gleich zumachen», sagt Unger, der erst diese Woche von seinem Unglück erfahren hat. Die Einzige, die an den Bestimmungen allenfalls noch rütteln könne, sei Volkswirtschaftsdirektorin Elisabeth Zölch, sagt er.
Doch bis diese sich mit seinem Fall befasse, könne noch viel Zeit vergehen, ist sich Unger bewusst. Und gerade Zeit hat Christoph Unger wenige Stunden vor der Stadioneröffnung am allerwenigsten. «Jetzt mache ich den Laden halt einfach mal auf», sagt er. «Und dann sehen wir, was passiert.»
_________________ For Ever
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Grizzly
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Verfasst: Samstag 30. Juli 2005, 10:32 |
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Registriert: Samstag 26. Juni 2004, 00:48 Beiträge: 566 Wohnort: Bern
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oder so...
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Verfasst: Samstag 30. Juli 2005, 14:15 |
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Registriert: Samstag 30. Juli 2005, 14:02 Beiträge: 7
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keine ahnung in welcher form der online fan-shop mit dem neuen fan-shop
zusammenhängt, aber der online shop hat noch so seine fehler:
- alle seiten mit umlauten kann ich mit firefox nicht anzeigen
- schreibfehler a la wimbel, portemonaie, etc
in der hoffnung nicht selber viele fehler gemacht zu haben...
gruss
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Haribo
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Verfasst: Sonntag 31. Juli 2005, 23:03 |
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Registriert: Mittwoch 5. Mai 2004, 15:29 Beiträge: 1036
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na toll, im fanshop wird uf baseldytsch verchouft. 
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Rino
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Verfasst: Montag 1. August 2005, 09:32 |
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Registriert: Samstag 8. Mai 2004, 12:12 Beiträge: 3258 Wohnort: Bern
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Auf jeden Fall läuft der Verkauf im neuen YB-Shop erschreckenderweise gut. WEnn man drinsteht und nicht alles Gelb-Schwarz ist, könnte man meinen man sei im Fanshop von Real Madrid. 
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Bierflasche
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Verfasst: Mittwoch 3. August 2005, 17:00 |
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Registriert: Montag 24. Mai 2004, 18:21 Beiträge: 3440 Wohnort: In der Brauerei
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Öffnung des Fanshops im STADE DE SUISSE ist möglich
Fussballspiele im STADE DE SUISSE Wankdorf Bern fallen gemäss dem Gesetz
über Handel und Gewerbe unter Veranstaltungen mit Warenverkauf, für
welche die Ladenöffnungszeiten nicht gelten. Der YB - Fanshop kann somit
während Spielen öffnen und seine Produkte verkaufen.
Nachdem die Volkswirtschaftsdirektorin des Kantons Bern, Regierungsrätin
Elisabeth Zölch-Balmer, den Medien entnommen hatte, dass der Fanshop im
Wankdorf während Fussballspielen ausserhalb der Ladenöffnungszeiten
geschlossen bleiben muss, veranlasste sie die zuständige Stelle im beco
Berner Wirtschaft, umgehend alle Möglichkeiten zur Öffnung des Fanshops
zu prüfen.
Das für die Ladenöffnungszeiten zuständige beco Berner Wirtschaft hat
zusammen mit der Gewerbepolizei nach einer Lösung gesucht. Durch
Auslegung des Gesetzes vom 4. November 1992 über Handel und Gewerbe
(HGG; BSG 930.1) fallen die Fussballspiele im STADE DE SUISSE Wankdorf
unter Veranstaltungen mit Warenverkauf (Art. 10 Abs. 1 Bst. h HGG), für
welche die Ladenöffnungszeiten nicht gelten. Somit kann der Fanshop
während den Spielen öffnen und seine Produkte verkaufen.
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