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| Autor: | roeschu [ Sonntag 9. April 2006, 12:51 ] |
| Betreff des Beitrags: | Denn Sie wissen nicht was Sie tun |
Im Sonntagsblick äussert sich einer vom SFV das wegen des Formfehler inhaltlich nicht auf den Rekurs eingegangen wurde. Kann mir jemand die folgende Frage beantworten: YB hat den Rekurs wann eingereicht? Vor 10 Tagen? oder noch länger? Wie kann es sein, wenn nicht inhaltlich auf den Rekurs eingegangen wird, dass erst nach solanger Zeit kommuniziert wird das ein Formfehler vorliegt? Muss bei dem Rekurs der Ablauf der Einsprachefrist abgewartet werden (aus rechtlichen/taktischen Gründen seitens des SFV) oder lag der Rekurs einfach ihm Postkästli von F. Winkelmann, welcher grad in den Ferien weilte? ist wohl zulange her, wo ich mich mit dem OR beschäftigt habe..
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